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Hausordnung

Willkommen bei Hilversum City Apartments. Auf dieser Seite finden Sie unsere Hausordnung, die für alle Gäste unserer Apartments und Studios gilt. Die Hausordnung enthält wichtige Informationen über die Nutzung der Unterkunft, Sicherheit, Sauberkeit, Besuchsregeln und praktische Angelegenheiten während Ihres Aufenthalts.

Wir bitten alle unsere Gäste, sich freundlich an diese Regeln zu halten, damit jeder einen angenehmen und sicheren Aufenthalt genießen kann. Die Hausordnung ist integraler Bestandteil Ihrer Reservierung und hilft, Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Sehen Sie sich die vollständige Hausordnung unten an, um gut über Ihre Rechte und Pflichten während Ihres Aufenthalts informiert zu sein.

Artikel 1 – Anwendbarkeit

  1. Diese Hausordnung gilt für alle Bewohner und Nutzer von Wohnräumen und Kurzzeitunterkünften.
  2. Die Ordnung ist integraler Bestandteil des Mietvertrags, des Kurzzeitvertrags und etwaiger zusätzlicher Vereinbarungen.
  3. Bei Konflikten zwischen dieser Ordnung und individuellen Vereinbarungen hat das strengste Regime Vorrang, soweit gesetzlich zulässig.

Artikel 2 – Nutzung der Unterkunft

  1. Die Unterkunft wird ausschließlich an die im Reservierung genannten Gäste vermietet und darf nur für einen vorübergehenden Aufenthalt genutzt werden.
  2. Untervermietung, die Überlassung an Dritte oder tatsächliche Mitbewohnung ist nicht gestattet.
  3. Struktureller oder langfristiger Aufenthalt von Dritten sowie das Überschreiten der maximal zulässigen Personenzahl sind verboten.
  4. Kommerzielle oder gewerbliche Nutzung ist verboten, es sei denn, sie ist schriftlich gestattet.
  5. Das Halten oder vorübergehende Verweilen von Haustieren ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde vorher schriftlich die Erlaubnis des Verwalters eingeholt.

Artikel 3 – Kurzzeit-spezifische Bestimmungen

  1. Ein Kurzzeitaufenthalt ist seiner Natur nach vorübergehend und ohne Mietschutz.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft spätestens am Ende der vereinbarten Aufenthaltsdauer oder wenn dies vertraglich festgelegt ist, zu verlassen.
  3. Der Gast ist verpflichtet, die Touristensteuer gemäß den geltenden Bestimmungen der Gemeinde Hilversum zu entrichten. Die Höhe der Touristensteuer wird jährlich von der Gemeinde festgelegt. Der Gast muss alle Daten bereitstellen, die für eine korrekte Berechnung und Abführung der geschuldeten Touristensteuer erforderlich sind.

Artikel 4 – Lärm und Belästigung

  1. Der Gast hat sich jeglicher Form von Belästigung für Anwohner, andere Gäste oder Nutzer des Gebäudes zu enthalten.
  2. Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr gelten Ruhezeiten, und es ist besonders Rücksicht auf die Umgebung zu nehmen.
  3. Partys, Versammlungen oder andere Aktivitäten, die Belästigungen verursachen könnten, sind nicht gestattet.
  4. Der Gast ist für das Verhalten von Besuchern verantwortlich.

Artikel 5 – Besuch

  1. Gelegentlicher Besuch ist erlaubt, sofern dieser keine Belästigung verursacht und nicht im Widerspruch zu dieser Regelung steht.
  2. Struktureller Aufenthalt oder Übernachtung von Dritten ist nicht gestattet.
  3. Besuch darf nicht zu faktischem Mitbewohnen oder Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl führen.

Artikel 6 – Sicherheit und Instandhaltung

  1. Die Verwendung von offenem Feuer, gefährlichen Stoffen, verbotenen Mitteln oder illegalen Gütern ist nicht gestattet.
  2. Rauchen, einschließlich E-Zigaretten und Vapes, ist in der Unterkunft und in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet.
  3. Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt, abgedeckt oder in irgendeiner Weise verändert werden.
  4. Mängel, Schäden und gefährliche Situationen sind vom Gast unverzüglich dem Verwalter zu melden.

Artikel 7 – Gemeinschaftsräume

  1. Gemeinschaftsräume müssen sauber, ordentlich und frei zugänglich bleiben.
  2. Die Lagerung persönlicher Gegenstände in Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.
  3. Einrichtungen und Inventar in Gemeinschaftsräumen dürfen nicht verschoben, verändert oder entfernt werden.

Artikel 8 – Abfall und Sauberkeit

  1. Abfall darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden.
  2. Sperrmüll, chemischer Abfall und anderer besonderer Abfall müssen vom Gast selbst und ordnungsgemäß entsorgt werden.
  3. Kosten, die durch unsachgemäße Abfallentsorgung oder zusätzliche Reinigung entstehen, können dem Gast in Rechnung gestellt werden.

Artikel 10 – Einhaltung

  1. Der Verwalter überwacht die Einhaltung dieses Reglements.
  2. Verstöße können festgehalten und bei weiteren Maßnahmen berücksichtigt werden.

Artikel 11 – Übergabe der Wohnung

1.            Vom Mieter wird erwartet, dass die Wohnung am Ende der Mietzeit in demselben guten Zustand übergeben wird, abgesehen von normalem Verschleiß durch sorgfältige Nutzung.

2.            Etwaige Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.

3.            Beim Auszug muss die Wohnung: 
* Besenrein und aufgeräumt sein, wobei:

o    Abfall in den zentralen Abfallbehältern deponiert ist; 
o    Abwasch aufgeräumt und sauber ist;

  • Frei von persönlichen Gegenständen sein;
  • Ohne Beschädigungen an Wänden, Böden, Türen, Sanitäranlagen und Küche hinterlassen werden.

Mit funktionierender und vollständiger Inventar (falls zutreffend) ausgestattet sein.

Artikel 12 – Änderung des Reglements

  1. Der Verwalter ist befugt, dieses Reglement zu ändern, wenn gesetzliche Bestimmungen oder der Betrieb dazu Anlass geben.
  2. Die jeweils neueste Version des Reglements ist stets anwendbar.

Artikel 13 – Bußgelder, Haftung und Sanktionen

  1. Bei Verstoß gegen dieses Reglement verwirkt der Gast eine sofort fällige vertragliche Strafe von € 250 pro Verstoß, zuzüglich € 100 pro Tag, an dem der Verstoß andauert.
  2. Die Strafe ist ohne vorherige Inverzugsetzung fällig.
  3. Dies lässt das Recht des Verwalters auf vollständigen Schadensersatz unberührt.
  4. Der Gast haftet für alle Schäden an der Unterkunft, dem Inventar und den Gemeinschaftsräumen, die er selbst oder seine Besucher verursachen.
  5. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die Beendigung der Nutzung oder die Auflösung des Vertrags folgen, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Der Verwalter kann die Strafe mildern oder erlassen.

Artikel 14 – BRP-Registrierung (Wohnraum)

  1. Bewohner eines Wohnraums mit Wohnbestimmung sind selbst verantwortlich für eine korrekte Anmeldung im Basisregistrierung Personen (BRP) bei der Gemeinde Hilversum, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die BRP-Anmeldung darf sich ausschließlich auf den Wohnraum beziehen, der von der Gemeinde als Wohnadresse ausgewiesen ist.
  3. Die Anmeldung in der BRP gibt kein eigenständiges Recht auf Fortsetzung des Mietvertrags, Mieterschutz außerhalb des gesetzlichen Rahmens oder irgendein anderes Recht, das nicht ausdrücklich aus dem Mietvertrag hervorgeht.
  4. Für Nutzer von Kurzzeitunterkünften ist die Anmeldung in der BRP nicht gestattet, es sei denn, dies wird ausdrücklich anders von der Gemeinde bestimmt oder schriftlich vereinbart.
  5. Der Verwalter ist nicht verantwortlich für die (Nicht-)Anmeldung in der BRP, noch für die Folgen falscher oder unzulässiger Anmeldung.
 
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